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Warum Kur?

Warum eine Kur machen?

Vorbeugen ist besser als heilen!

Rehabilitation geht vor Rente! Nach wie vor sind Kurmaßnahmen eine der Säulen unseres Gesundheitswesens. Sie sind anerkannte Heilverfahren, die vorzugsweise in Form der ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskur (früher "offene Badekur") oder als stationäre Sanatoriumskur, aber auch in der Kurklinik gewährt werden. Zuständig für die Verordnung von Vorsorge-, Heil- und Rehabilitationskuren sind Ihr Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie Ihre Krankenkasse.

Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet wird. Entscheidend für den Kurerfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die gesamte Behandlung zu integrieren.

Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Der Antragsweg ist unter dem Menüpunkt "Der Weg zur Kur" ausführlich beschrieben.