Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Anträge / Formulare
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Matthias BraaschStellvertretender Büroleiter
- Herr Maximilian Klein
- Herr Michael RemusBüroleiter
- Frau Sabrina Wulff-Heising